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| Die Urkunde von
1252 |
Daten und Fakten Übersetzung der Urkunde von 1252
"Johannes, von Gnaden Bischof in Minden, entbiete den
Lieben in Christo, W., dem Probst, W., dem Dekan und
dem Kapitel dieser ganzen Kirche und allen, die das gegenwärtige
Schriftstück erreichen wird, Grüße im
Herren.
Wir wünschen, dass euch allen bekannt sei, dass
Graf Conrad von Wölpe in der neuen Burg in Gegenwart
vieler edler Herren, leitenden und dienenden, die Vogteien
in Sülgen, Smalenvorde und in Hilegenlo mit anderen
Gütern, die er aus diesem Teile der Weser von uns
und der Kirche zu Minden zu lehen inne hatte, uns aus
freiem Willen zurückgegeben hat.
Weil wir durch unsere Kirche und gleichsam durch das
Recht verpflichtet sind, behalten wir uns vor, Vorkehrungen
zu treffen für diejenigen, die bereits vorzeitig
die freien Vogteien mit besagten Gütern unserer
Kirche zu nutzen wünschen. Was die Anwesenden durch
Ihre Unterschrift, bekräftigt durch unser Siegel, öffentlich
bezeugen.
Gegeben hille, Anno Domini 1252 am Tage Pauls des Ersten
Heremite.
Die Kopie stimmt mit dem Original überein, das
Siegel ist unbeschädigt und fest verbunden. Dies
bestätige ich, Joachimus Westermann, Notar etc.
durch meine persönliche Unterschrift."
Anmerkungen: Das Datum ist errechnet auf den 10. Januar
1252, die Kopie stammt aus dem 16. Jahrhundert. |